Was kostet eine Bestattung?
Zwischen 2.000 und über 15.000 Euro ist alles möglich — je nach Bestattungsart, Friedhof und Rahmen. Der Rechner zeigt Ihnen in einer Minute, womit Sie realistisch rechnen sollten.
Bestattungskosten-Rechner
Bestattungsart
Einäscherung mit Urnenbeisetzung — heute die häufigste Form.
Grabstätte
Sarg & Urne
Trauerfeier
Region (Friedhofsgebühren)
Geschätzte Gesamtkosten
3.950 – 8.150 €
Nicht enthalten: laufende Grabpflege (je nach Grab etwa 100 – 400 € im Jahr) und spätere Verlängerungen der Grabnutzung.
Richtwerte 2026 (brutto), regionale Abweichungen möglich — verbindlich sind erst konkrete Angebote.
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Gesamtkosten im Überblick
Typische Gesamtspannen inklusive Bestatterleistungen, Beisetzung und — wo üblich — einer Trauerfeier mittleren Umfangs. Ohne Grabstein und laufende Grabpflege.
| Bestattungsart | Typische Gesamtkosten |
|---|---|
| Anonyme Feuerbestattung | 1.800 – 3.500 € |
| Seebestattung | 2.500 – 4.500 € |
| Baumbestattung | 3.000 – 6.500 € |
| Feuerbestattung mit Urnengrab | 3.500 – 7.000 € |
| Erdbestattung | 5.000 – 10.000 € |
Richtwerte 2026, brutto. Verbindlich sind erst konkrete, aufgeschlüsselte Angebote.
Woraus sich die Kosten zusammensetzen
Eine Bestattung besteht aus vier Kostenblöcken, die getrennt voneinander anfallen — und von denen nur der erste vollständig beim Bestatter liegt:
- Bestatterleistungen — Überführung, hygienische Versorgung, Sarg oder Urne, Beratung und die Behördengänge (Sterbeurkunde, Abmeldungen). Je nach Ausstattung meist 2.000 bis 5.000 Euro.
- Friedhofs- und Beisetzungsgebühren — Grabnutzung, Beisetzung, Trauerhalle. Sie werden von der Kommune festgelegt und unterscheiden sich erheblich: Dasselbe Urnengrab kann in einer Gemeinde 500 Euro kosten und in einer Großstadt über 2.000 Euro.
- Trauerfeier — Trauerredner oder Geistlicher, Blumen und Kränze, Karten, gegebenenfalls das Trauercafé. Von wenigen hundert Euro bis mehrere tausend.
- Grabmal und Folgekosten — Grabstein, Einfassung, Bepflanzung und die laufende Grabpflege über die gesamte Ruhezeit. Dieser Block wird beim Vergleichen am häufigsten übersehen.
Wer die Bestattung bezahlen muss
Die Kosten tragen nach § 1968 BGB die Erben — auch dann, wenn jemand anderes die Bestattung beauftragt hat. Wer das Erbe ausschlägt, ist damit nicht automatisch aus der Pflicht: Nach den Bestattungsgesetzen der Länder bleiben die nächsten Angehörigen bestattungspflichtig und können für die Kosten herangezogen werden.
Reicht das Geld nicht, hilft die Sozialbestattung: Ist die Kostenübernahme unzumutbar, übernimmt das Sozialamt auf Antrag die erforderlichen Kosten einer würdigen, ortsüblichen Bestattung (§ 74 SGB XII). Wichtig: den Antrag möglichst vor der Beauftragung stellen und dem Bestatter gegenüber offen ansprechen — seriöse Institute kennen das Verfahren und rechnen direkt mit dem Amt.
Sparen, ohne an Würde zu sparen
Der größte Hebel ist nicht der günstigste Sarg, sondern der Vergleich mehrerer Angebote: Für dieselbe Leistung rufen Bestatter regional sehr unterschiedliche Preise auf, und ein aufgeschlüsseltes Angebot zeigt, was wirklich enthalten ist. Dazu drei ehrliche Stellschrauben:
- Die Grabart bestimmt die Folgekosten: Ein Reihengrab ist günstiger als ein Wahlgrab, ein Gemeinschaftsfeld nimmt den Angehörigen die Grabpflege ganz ab.
- Bei der Trauerfeier zählt der Rahmen, nicht der Preis — eine schlichte Feier im kleinen Kreis ist keine geringere Würdigung.
- Nicht unter Zeitdruck unterschreiben: Auch im Trauerfall bleiben einige Tage Zeit, Angebote nebeneinanderzulegen. Seriöse Bestatter geben Ihnen den Kostenvoranschlag mit.
Wer die eigenen Angehörigen später entlasten möchte, kann Wünsche und Finanzierung schon zu Lebzeiten festhalten — mehr dazu unter Bestattungsvorsorge.
Häufige Fragen zu Bestattungskosten
Was kostet eine einfache Beerdigung?
Die günstigste Form ist die anonyme Feuerbestattung: Mit einfacher Ausstattung und ohne Trauerfeier liegt sie meist zwischen 1.800 und 3.500 Euro. Eine einfache Feuerbestattung mit Urnengrab und schlichter Feier beginnt bei etwa 3.000 Euro.
Was ist die teuerste Bestattungsart?
In der Regel die Erdbestattung im Wahlgrab: Mit gehobenem Sarg, klassischer Trauerfeier und Grabstein kommen schnell 8.000 bis 15.000 Euro zusammen. Die Friedhofsgebühren machen dabei einen erheblichen Teil aus und unterscheiden sich stark je nach Kommune.
Wer muss die Bestattung bezahlen?
Die Kosten tragen nach § 1968 BGB die Erben — unabhängig davon, wer die Bestattung in Auftrag gegeben hat. Wird das Erbe ausgeschlagen, können die unterhaltspflichtigen Angehörigen oder die bestattungspflichtigen Personen nach Landesrecht herangezogen werden.
Was passiert, wenn niemand die Bestattung bezahlen kann?
Ist die Kostenübernahme für die Verpflichteten unzumutbar, übernimmt das Sozialamt auf Antrag die erforderlichen Kosten einer würdigen, ortsüblichen Bestattung (§ 74 SGB XII, sogenannte Sozialbestattung). Der Antrag wird beim Sozialamt am letzten Wohnort der verstorbenen Person gestellt — am besten vor der Beauftragung.
Was kostet ein Grabstein?
Ein Urnengrabstein liegt meist zwischen 900 und 2.600 Euro, ein stehender Grabstein mit Einfassung für ein Erdgrab zwischen 1.800 und 4.800 Euro — je nach Material, Größe und Gestaltung. Hinzu kommen später gegebenenfalls Nachbeschriftungen.
Übernimmt die Krankenkasse etwas von den Bestattungskosten?
Nein — das gesetzliche Sterbegeld der Krankenkassen wurde 2004 ersatzlos gestrichen. Wer die Kosten zu Lebzeiten absichern möchte, kann das über eine Bestattungsvorsorge mit Treuhandkonto oder eine Sterbegeldversicherung tun.
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