Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 4. August 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für die Nutzung der Internetplattform althandel.de (nachfolgend „Plattform") der Crytech Berlin UG (haftungsbeschränkt), Oudenarder Str. 16, 13347 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 179864 B (nachfolgend „Betreiber").

(2) Teil A gilt für Fachbetriebe, Teil B für Nutzer. Teil C gilt für beide.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen eines Fachbetriebs werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Betreiber stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Begriffsbestimmungen

  • Nutzer: natürliche oder juristische Person, die über die Plattform eine Anfrage einstellt.
  • Fachbetrieb: gewerblicher Anbieter von Entsorgungs-, Entrümpelungs-, Transport- oder Recyclingleistungen, der sich auf der Plattform registriert.
  • Anfrage: die vom Nutzer eingestellte Beschreibung eines Entsorgungsvorhabens einschließlich Standortangaben, Videoaufnahme und optionaler Fotos.
  • Lead: eine Anfrage, die einem Fachbetrieb zur Freischaltung angeboten wird.
  • Token: die auf der Plattform verwendete Verrechnungseinheit zur Freischaltung von Leads.

§ 3 Gegenstand der Leistung und Rolle des Betreibers

(1) Der Betreiber stellt eine Plattform bereit, über die Nutzer Entsorgungsvorhaben beschreiben und Fachbetriebe hierauf Angebote abgeben können. Für Nutzer ist die Leistung unentgeltlich (§ 14 Abs. 1); gegenüber Fachbetrieben ist sie entgeltlich (§§ 5 und 7).

(2) Der Betreiber wird ausschließlich als Vermittler tätig. Er erbringt selbst keine Entsorgungs-, Transport- oder Räumungsleistungen und wird nicht Partei des zwischen Nutzer und Fachbetrieb geschlossenen Vertrags. Der Betreiber schuldet weder das Zustandekommen eines Vertrags noch dessen ordnungsgemäße Durchführung.

(3) Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Anfragen, Angeboten oder Vertragsabschlüssen besteht nicht.

(4) Der Betreiber schuldet keine ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform. Wartungsarbeiten und Störungen können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.

Teil A — Bedingungen für Fachbetriebe

§ 4 Registrierung und Unternehmereigenschaft

(1) Die Registrierung als Fachbetrieb steht ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 BGB offen. Mit der Registrierung bestätigt der Fachbetrieb, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist die Registrierung nicht gestattet.

(2) Die im Registrierungsformular angegebenen Daten müssen vollständig und zutreffend sein. Änderungen sind unverzüglich im Firmenkonto zu aktualisieren.

(3) Der Fachbetrieb hat die erforderlichen behördlichen Erlaubnisse und Nachweise für die von ihm angebotenen Leistungen vorzuhalten, insbesondere die abfallrechtlichen Anzeigen und Erlaubnisse nach §§ 53, 54 KrWG. Der Betreiber prüft dies nicht.

(4) Zugangsdaten sind geheim zu halten. Der Fachbetrieb haftet für Handlungen, die über sein Konto vorgenommen werden, sofern er die missbräuchliche Nutzung zu vertreten hat.

(5) Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. Der Betreiber kann die Freischaltung eines Kontos ohne Angabe von Gründen ablehnen.

§ 5 Tokens, Preise und Zahlung

(1) Die Freischaltung von Leads erfolgt über Tokens. Tokens werden in Paketen erworben:

  • 10 Tokens — 25,00 EUR
  • 40 Tokens — 95,00 EUR
  • 100 Tokens — 200,00 EUR

Der Erwerb von Tokenpaketen setzt eine kostenpflichtige Mitgliedschaft voraus. Bei der kostenlosen Registrierung werden dem Fachbetrieb einmalig 3 Tokens gutgeschrieben; ein Anspruch auf wiederkehrende Gutschrift besteht insoweit nicht.

(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Die Benachrichtigung über eine neue Anfrage ist kostenfrei. Kosten entstehen erst mit der Freischaltung eines Leads durch den Fachbetrieb.

(4) Die Zahl der für eine Freischaltung erforderlichen Tokens richtet sich nach Art und Umfang der Anfrage. Sie wird bei jeder Anfrage vor der Freischaltung angezeigt und ergibt sich aus der jeweils geltenden Preisübersicht. Zum Stand dieser AGB gilt:

  • Anfrage einer Privatperson: 1 Token
  • Gewerbliche Anfrage, einmaliger Auftrag: 2 Tokens
  • Gewerbliche Anfrage, wiederkehrender Auftrag: 3 Tokens

(5) Der Tokenbedarf wird bei Anlage der Anfrage festgeschrieben und dem Fachbetrieb vor der Freischaltung angezeigt. Spätere Änderungen der Preisübersicht wirken sich auf bereits eingestellte Anfragen nicht aus. Eine Freischaltung ohne vorherige Anzeige des Tokenbedarfs findet nicht statt.

(6) Erworbene Tokens verfallen nicht. Ein Anspruch auf Auszahlung oder Rückerstattung nicht verbrauchter Tokens besteht nicht, soweit sich aus § 9 oder aus zwingendem Recht nichts anderes ergibt.

(7) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über die Stripe Payments Europe Ltd. Es gelten ergänzend deren Bedingungen. Der Kaufpreis ist sofort mit Vertragsschluss fällig; Tokens werden nach erfolgreicher Zahlung gutgeschrieben.

(8) Der Betreiber ist berechtigt, die Paketpreise und die Preisübersicht nach Absatz 4 mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende zu ändern. Die Änderung wird in Textform mitgeteilt. Bereits erworbene Tokens und bereits eingestellte Anfragen bleiben davon unberührt. Widerspricht der Fachbetrieb, kann er den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen; § 13 Abs. 4 Satz 2 gilt entsprechend.

§ 6 Freischaltung von Leads

(1) Fachbetriebe werden über Anfragen benachrichtigt, die innerhalb des für den jeweiligen Standort eingestellten Umkreises liegen und den für diesen Standort hinterlegten Leistungen entsprechen. Voreingestellt sind 50 km; der Fachbetrieb kann den Umkreis je Standort zwischen 5 und 200 km wählen oder die Benachrichtigung für einen Standort abschalten. Unabhängig davon kann er im Betriebskonto Anfragen im Umkreis von bis zu 200 km einsehen und freischalten. Ob eine Anfrage freigeschaltet wird, entscheidet der Fachbetrieb in jedem Einzelfall selbst.

(2) Mit der Freischaltung werden dem Fachbetrieb die vollständigen Angaben der Anfrage einschließlich der Videoaufnahme und der Objektanschrift zugänglich. Die entsprechende Tokenzahl wird unmittelbar vom Guthaben abgebucht.

(2a) Der Nutzer bleibt gegenüber dem Fachbetrieb zunächst anonym. Rückfragen laufen bis dahin über den Nachrichtenbereich der Plattform. Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Nutzers werden dem Fachbetrieb erst zugänglich, sobald der Nutzer dessen Angebot angenommen hat.

(3) Ein Lead kann von mehreren Fachbetrieben freigeschaltet werden. Eine Exklusivität besteht nicht.

(4) Die freigeschalteten Daten dürfen ausschließlich zur Abgabe eines Angebots auf die konkrete Anfrage verwendet werden. Eine Nutzung zu Werbezwecken, eine Speicherung über den Vermittlungszweck hinaus sowie eine Weitergabe an Dritte sind untersagt.

§ 7 Vermittlungsprovision

(1) Nimmt ein Nutzer das Angebot eines Fachbetriebs über die Plattform an, schuldet der Fachbetrieb dem Betreiber eine Vermittlungsprovision in Höhe von 5 % der Nettosumme des angenommenen Angebots zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Der Anspruch entsteht mit der Annahme des Angebots durch den Nutzer. Maßgeblich ist die im Zeitpunkt der Annahme auf der Plattform ausgewiesene Nettosumme; sie wird nach § 17 dokumentiert.

(3) Beim Ankauf fällt keine Provision an. Sieht das Angebot vor, dass der Fachbetrieb dem Nutzer eine Vergütung für das Material zahlt, entsteht kein Provisionsanspruch.

(4) Eine Obergrenze besteht nicht. Die Provision fällt zusätzlich zu den Tokenkosten nach § 5 an; eine Anrechnung findet nicht statt.

(5) Kommt der vermittelte Auftrag aus Gründen, die der Fachbetrieb nicht zu vertreten hat, nicht zur Durchführung — insbesondere weil der Nutzer den Auftrag storniert oder das Vorhaben aufgibt —, entfällt der Provisionsanspruch, wenn der Fachbetrieb dies dem Betreiber innerhalb von 14 Tagen ab Kenntnis in Textform anzeigt und auf Verlangen belegt. Verringert sich die Auftragssumme nachträglich einvernehmlich, ermäßigt sich die Provision entsprechend.

(6) Die Provision ist innerhalb von 14 Tagen ab ihrer Entstehung ohne Abzug zahlbar. Der Betreiber stellt hierüber eine Rechnung.

(7) Zahlt der Fachbetrieb nicht innerhalb der Frist, erinnert ihn der Betreiber und mahnt nach 30 Tagen Überfälligkeit. Solange eine Provisionsforderung länger als 30 Tage überfällig ist, kann der Betreiber die Freischaltung weiterer Leads sperren. Die Sperre endet mit dem Zahlungseingang; bereits erworbene Tokens bleiben erhalten. Weitergehende gesetzliche Rechte, insbesondere auf Verzugszinsen nach § 288 BGB, bleiben unberührt.

§ 8 Premium-Mitgliedschaft und Top-Position

(1) Die Premium-Mitgliedschaft ist ein monatlich abgerechnetes Abonnement. Sie enthält monatlich 3 Tokens, die dem Guthaben gutgeschrieben werden und nicht verfallen. Der jeweils geltende Preis wird im Bestellvorgang angezeigt.

(2) Das Abonnement verlängert sich automatisch um jeweils einen Monat, wenn es nicht bis zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode gekündigt wird. Die Kündigung ist jederzeit im Firmenkonto möglich und wirkt zum Ende der laufenden Periode. Bereits gutgeschriebene Tokens bleiben erhalten.

(3) Die Top-Position ist eine kostenpflichtige hervorgehobene Platzierung auf Position 1 bis 4 für eine bestimmte Stadt und Leistungskategorie. Sie wird einmalig abgerechnet und läuft nach einem Monat automatisch aus; eine Kündigung ist nicht erforderlich.

(4) Bezahlte Platzierungen werden als solche gekennzeichnet.

§ 9 Anfechtung von Leads

(1) Der Fachbetrieb kann einen freigeschalteten Lead innerhalb von 14 Tagen ab Freischaltung über das Firmenkonto beanstanden.

(2) Ein Beanstandungsgrund liegt insbesondere vor bei offensichtlichem Missbrauch (Spam), nachweislich unzutreffenden Angaben zum Objekt, doppelter Einstellung derselben Anfrage oder wenn die Anfrage offensichtlich nicht zu den vom Fachbetrieb hinterlegten Leistungen gehört.

(3) Kein Beanstandungsgrund ist, dass der Nutzer nicht reagiert, sich für ein anderes Angebot entscheidet oder das Vorhaben nicht weiterverfolgt. Der Betreiber schuldet die Vermittlung des Kontakts, nicht den Vertragsabschluss.

(4) Der Betreiber prüft die Beanstandung und kann weitere Angaben anfordern. Ist die Beanstandung berechtigt, werden die abgebuchten Tokens dem Guthaben wieder gutgeschrieben. Eine Auszahlung erfolgt nicht.

§ 10 Pflichten des Fachbetriebs

(1) Angebote sind vollständig und zutreffend abzugeben. Preisangaben müssen alle Bestandteile enthalten, die dem Nutzer in Rechnung gestellt werden sollen.

(2) Der Fachbetrieb hat gegenüber Verbrauchern die für ihn geltenden Informationspflichten zu erfüllen, insbesondere die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen. Der Betreiber übernimmt diese Pflichten nicht.

(3) Untersagt sind insbesondere das Umgehen der Plattform zur Vermeidung von Token- oder Provisionskosten, das Einstellen eigener Anfragen zur Beeinflussung von Bewertungen sowie das automatisierte Auslesen von Plattforminhalten. Ein Umgehen liegt insbesondere vor, wenn ein über die Plattform angebahnter Auftrag außerhalb der Plattform abgeschlossen oder abgerechnet wird, um die Provision nach § 7 zu vermeiden.

§ 11 Bewertungen

(1) Nutzer können Fachbetriebe nach Abschluss eines vermittelten Auftrags bewerten. Bewertungen geben die Auffassung des jeweiligen Nutzers wieder und stellen keine Aussage des Betreibers dar.

(2) Der Betreiber prüft, ob der Bewertung eine über die Plattform vermittelte Anfrage zugrunde liegt. Eine inhaltliche Überprüfung der Bewertung findet nicht statt.

(3) Der Betreiber entfernt Bewertungen, die rechtswidrige Inhalte, Schmähkritik oder unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten. Ein Anspruch auf Löschung negativer, aber zulässiger Bewertungen besteht nicht.

(4) Werden Bewertungen aus externen Quellen eingeblendet, wird die Quelle angegeben.

§ 12 Verzeichniseinträge

(1) Die Plattform enthält ein Branchenverzeichnis, das auch Einträge zu Betrieben umfasst, die selbst nicht registriert sind. Grundlage sind öffentlich zugängliche Quellen.

(2) Betriebe können einen sie betreffenden Eintrag beanspruchen und nach Nachweis der Zugehörigkeit übernehmen oder dessen Entfernung verlangen. Der Betreiber entfernt einen Eintrag auf Verlangen des betroffenen Betriebs.

§ 13 Laufzeit, Kündigung und Sperrung

(1) Der Nutzungsvertrag über das Firmenkonto wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform gekündigt werden. Für die Premium-Mitgliedschaft gilt § 8 Abs. 2.

(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Betreiber insbesondere bei einem erheblichen Verstoß gegen § 6 Abs. 4 oder § 10 vor.

(3) Der Betreiber kann ein Konto bei begründetem Verdacht auf einen erheblichen Verstoß vorübergehend sperren. Der Fachbetrieb wird hierüber unterrichtet und erhält Gelegenheit zur Stellungnahme.

(4) Mit Beendigung des Vertrags verfallen nicht verbrauchte Tokens ersatzlos, es sei denn, die Beendigung beruht auf einer Kündigung durch den Betreiber, die der Fachbetrieb nicht zu vertreten hat. In diesem Fall wird der auf nicht verbrauchte Tokens entfallende Betrag erstattet.

Teil B — Bedingungen für Nutzer

§ 14 Nutzung der Plattform

(1) Das Einstellen einer Anfrage sowie der Empfang und Vergleich von Angeboten sind für Nutzer unentgeltlich.

(2) Mit dem Einstellen einer Anfrage kommt zwischen dem Nutzer und dem Betreiber ein unentgeltlicher Vertrag über die Vermittlung von Kontakten zu Fachbetrieben zustande. Ein Vertrag über die Entsorgungsleistung selbst kommt ausschließlich zwischen Nutzer und Fachbetrieb zustande.

(3) Angebote von Fachbetrieben sind unverbindlich, bis der Nutzer sie annimmt. Der Nutzer ist nicht verpflichtet, ein Angebot anzunehmen.

(4) Der Nutzer sichert zu, dass er zur Beauftragung der Entsorgung berechtigt ist und die eingestellten Angaben zutreffend sind.

§ 15 Inhalte des Nutzers

(1) Der Nutzer räumt dem Betreiber das einfache, räumlich unbeschränkte und auf die Dauer der Vermittlung befristete Recht ein, die eingestellten Videos, Fotos und Beschreibungen zum Zweck der Vermittlung an Fachbetriebe zu speichern und diesen zugänglich zu machen. Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere zu Werbezwecken, erfolgt nicht.

(2) Der Nutzer stellt sicher, dass die eingestellten Aufnahmen keine Rechte Dritter verletzen. Es dürfen insbesondere keine Personen erkennbar abgebildet werden, die der Aufnahme nicht zugestimmt haben, und keine Dokumente oder Gegenstände, aus denen sich personenbezogene Daten Dritter ergeben.

(3) Der Betreiber kann Inhalte entfernen, die gegen Absatz 2 verstoßen oder rechtswidrig sind.

§ 16 Widerrufsrecht

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der Widerrufsbelehrung zu.

Teil C — Gemeinsame Bestimmungen

§ 17 Angebotsdokumente und Aufbewahrung

(1) Zu jedem Angebot erzeugt die Plattform ein Angebotsdokument im PDF-Format oder nimmt ein vom Fachbetrieb hochgeladenes Dokument auf. Nutzer und Fachbetrieb können es im jeweiligen Konto abrufen.

(2) Mit der Annahme eines Angebots speichert der Betreiber zusätzlich eine unveränderliche Kopie des Angebotsinhalts zum Zeitpunkt der Annahme. Sie dient als Nachweis darüber, worauf sich die Beteiligten geeinigt haben, und als Grundlage der Provisionsabrechnung nach § 7. Sie wird nach der Annahme nicht mehr verändert, auch wenn der Fachbetrieb das Angebot später anpasst.

(3) Angebotsdokumente und Kopien nach Absatz 2 werden drei Jahre ab dem Schluss des Jahres aufbewahrt, in dem das Angebot angenommen oder abgelehnt wurde oder seine Gültigkeit abgelaufen ist; danach werden sie gelöscht. Soweit sie Grundlage einer Rechnung des Betreibers sind, gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nach § 147 AO und § 257 HGB.

(4) Videoaufnahmen und Fotos einer Anfrage werden hiervon nicht erfasst; für sie gelten § 15 und die Datenschutzerklärung.

§ 18 Haftung

(1) Der Betreiber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(4) Der Betreiber haftet nicht für die Leistungen der Fachbetriebe, insbesondere nicht für deren Qualifikation, Zuverlässigkeit, Preisangaben oder die ordnungsgemäße Durchführung der Entsorgung. Ansprüche hieraus sind ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Fachbetrieb geltend zu machen.

(5) Der Betreiber haftet nicht für die Richtigkeit der von Nutzern eingestellten Angaben und nicht für Inhalte aus externen Quellen im Verzeichnis.

§ 19 Änderung dieser AGB

(1) Der Betreiber kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen beider Seiten zumutbar ist. Die Änderung wird mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.

(2) Widerspricht der Vertragspartner nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gilt die Änderung als angenommen. Auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs kann jede Seite den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.

§ 20 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Rechts des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.

(2) Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand.

(3) Der Betreiber ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.