Sondermüll-Entsorgung

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Sondermüll-Entsorgung — Asbest, Chemikalien und Gefahrstoffe sicher entsorgen

Sondermüll (auch: gefährliche Abfälle) umfasst alle Stoffe, die aufgrund ihrer chemischen, physikalischen oder biologischen Eigenschaften eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen. Die Entsorgung ist streng reguliert und darf nur durch zertifizierte Fachbetriebe mit entsprechender Genehmigung nach § 54 KrWG erfolgen. Illegale Entsorgung von Sondermüll ist eine Straftat (§ 326 StGB) und kann mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft werden.

Was zählt als Sondermüll?

Asbest: In Dächern, Fassaden, Rohren und Bodenbelägen von Gebäuden vor 1993. Farben und Lacke: Lösemittelhaltige Reste, Holzschutzmittel, Beizen. Chemikalien: Säuren, Laugen, Pflanzenschutzmittel, Laborchemikalien. Mineralöle: Altöl, Bremsflüssigkeit, Hydrauliköl. Batterien und Akkus: Lithium-Ionen-Akkus, Blei-Säure-Batterien, Nickel-Cadmium-Akkus. Medizinische Abfälle: Spritzen, kontaminierte Verbandsmaterialien. KMF (Künstliche Mineralfasern): Alte Glaswolle und Steinwolle (vor 1996, als krebserregend eingestuft). PCB-haltige Materialien: Alte Kondensatoren, Fugenmassen, Transformatorenöle.

Kosten der Sondermüllentsorgung

Sondermüll ist die teuerste Abfallkategorie. Richtwerte: Asbest: 150–400 EUR pro Tonne (plus Demontage und Verpackung). Farben und Lacke: 200–500 EUR pro Tonne. Chemikalien: 300–1.500 EUR pro Tonne je nach Stoffart. Altöl: Oft kostenlos — Händler und Werkstätten sind zur Rücknahme verpflichtet (Altölverordnung). KMF/Mineralwolle: 100–300 EUR pro Tonne, muss in zugelassenen Big Bags verpackt werden. Für Privatpersonen: Schadstoffmobile und Wertstoffhöfe nehmen haushaltsübliche Mengen in der Regel kostenlos an.

Asbest — besondere Vorsicht

Asbest ist der häufigste Sondermüll bei Gebäudesanierungen. Man unterscheidet fest gebundenen Asbest (z. B. Eternitplatten — geringere Gefahr bei sachgemäßem Umgang) und schwach gebundenen Asbest (z. B. Spritzasbest, Dichtungen — höchste Gefahrenstufe). Die Sanierung schwach gebundenen Asbests darf nur durch TRGS-519-zertifizierte Fachbetriebe mit behördlicher Genehmigung durchgeführt werden. Eigenständige Asbestentfernung ist verboten.

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