Zwangsräumungsservice

Professioneller Räumungsservice im Auftrag von Vermietern und Hausverwaltungen.

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Zwangsräumung — professioneller Räumungsservice für Vermieter

Eine Zwangsräumung ist die letzte Konsequenz, wenn ein Mieter die Wohnung trotz rechtskräftigem Räumungstitel nicht verlässt. Sie wird vom Gerichtsvollzieher angeordnet und durchgeführt — der die eigentliche Räumungsarbeit aber an ein Speditions- oder Entrümpelungsunternehmen delegiert. Professionelle Zwangsräumungsdienstleister kennen die rechtlichen Abläufe und arbeiten effizient, diskret und nach den Vorgaben des Gerichtsvollziehers.

Ablauf einer Zwangsräumung

Der Ablauf ist gesetzlich geregelt (§§ 885, 886 ZPO): Der Gerichtsvollzieher erscheint zum festgesetzten Termin, öffnet bei Bedarf die Wohnung und überwacht die Räumung. Das beauftragte Unternehmen räumt die Wohnung, lagert verwertbare Gegenstände ein (Pfandrecht des Vermieters) und entsorgt offensichtlich wertlosen Inhalt. Die eingelagerten Gegenstände werden dem Mieter zur Abholung bereitgestellt — holt er sie nicht ab, können sie nach zwei Monaten verwertet oder entsorgt werden.

Kosten einer Zwangsräumung

Die Kosten einer Zwangsräumung sind erheblich: 2.000–6.000 EUR für eine normale Wohnung, bei größeren Objekten oder stark vermüllten Wohnungen deutlich mehr. Hinzu kommen die Gerichtsvollzieherkosten (ca. 300–800 EUR), ggf. Schlüsseldienstkosten und Einlagerungskosten. Die Kosten trägt zunächst der Vermieter als Auftraggeber, der sie aber vom Mieter zurückfordern kann — in der Praxis oft schwer einzutreiben. Tipp: Die günstigere Alternative ist das Berliner Modell: Dabei übernimmt der Vermieter nur die Räumung des Besitzes, nicht die Einlagerung — die Kosten sinken auf 1.000–3.000 EUR.

Berliner Modell vs. klassische Räumung

Beim Berliner Modell (auch „Berliner Räumung") wird nur der Besitz an der Wohnung verschafft — die beweglichen Sachen des Mieters verbleiben zunächst in der Wohnung und werden durch den Vermieter verwahrt. Das spart die teuren Einlagerungskosten. Der Vermieter hat dann ein Vermieterpfandrecht an den Gegenständen und kann nach Fristsetzung verwerten. Dieses Modell hat sich in der Praxis bewährt und wird von den meisten Gerichten akzeptiert.

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